Umleitung zum GCDN

Die aktuelle Umleitung zum Golfclub aus Richtung Bondorf führt zum Teil über die Feldwege.

Aus diesem Anlass möchten wir die Nutzer von diesen Feldwegen um gegenseitige Rücksichtnahme bitten. Immer wieder wird an die Gemeindeverwaltung herangetragen, dass Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit Feldwege befahren und sich Spaziergänger oder Radfahrer dadurch gefährdet fühlen.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Feldwege nur als beschränkte öffentliche Wege gelten und der Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke dienen und deshalb nicht grundsätzlich mit Pkws befahren werden dürfen. Durch Zeichen 250 StVO wird auf dieses Verbot deutlich hingewiesen. Selbstverständlich gilt dieses Verbot nicht für die Bewohner und Besucher der Gehöfte im Außenbereich, die die betreffenden Feldwege ebenso zulässigerweise befahren können, wie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr.

Auch im Zuge von ausgeschilderten Umleitungsstrecken dürfen Feldwege befahren werden.

Wir bitten die Kraftfahrzeugführer, die die Feldwege befahren dürfen, ihre Geschwindigkeit dem Weg anzupassen. Auf Feldwegen sollte nicht schneller als 40 km/h gefahren werden und insbesondere bei Begegnungsverkehr oder bei Fußgängern und Freizeitsportlern deutlich abgebremst werden.

Gelegentlich wird berichtet, dass Fußgänger oder Radfahrer beim Herannahen von Fahrzeugen auf Feldwegen demonstrativ die Straße versperren. Auch dieses Verhalten ist nicht in Ordnung, zumal auch landwirtschaftlicher Verkehr mit einem PKW erfolgen kann.

Bitte helfen Sie mit, dass im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme keine gefährlichen Verkehrssituationen entstehen und keine unnötigen Auseinandersetzungen zwischen den jeweiligen Nutzern aufkommen.

Herzlichen Dank!