Winterspielbetrieb 2016/2017

Um Missverständnisse unter unseren Mitgliedern und Gästen zu vermeiden möchten wir frühzeitig über die geplanten Verhaltensrichtlinien und notwendigen Regelungen im Winterspielbetrieb informieren.

In der kalten Jahreszeit verändern sich die auf die Rasenpflanze wirkenden Einflussfaktoren.

Neben der steigenden Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Bodenverdichtungen bei Nässe, sind Frost und Schnee die bekanntesten und wichtigsten Einflussfaktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Frost
Bei der extrazellulären Eisbildung, z. B. bei Raureif, entstehen die Schäden erst durch mechanische Belastung der Pflanzen. Die Anpassung der Gräser kann durch ausgewählte Pflegemaßnahmen, wie Erhöhung der Schnitthöhe und gezielte Kaliversorgung, unterstützt werden. Eine strikte Sperrung der Flächen bei Frost ist daher für den Erhalt der Pflanzen unumgänglich.

Mit Schnee bedeckte Rasenflächen sollten generell nicht betreten werden, da der Schnee durch die Last zusammengepresst wird und Schäden, wie Bodenverdichtungen und Krankheiten, entstehen können. Ausschlaggebend sind hierbei Schneehöhe und Schneekonsistenz. Bei einer geringen Schneeauflage (weniger als ca. 10 cm Höhe) wird die Druckbelastung unmittelbar auf die Gräser bzw. den Boden weitergegeben. Eine verdichtete Schneedecke behindert den Gasaustausch von Boden bzw. Pflanze mit der Atmosphäre, die Gräser können u. U. ersticken.

Beachten Sie stets: die Sperrmaßnahmen dienen dem Zweck, die Rasenpflanzen der gesamten Golfanlage bestmöglich zu schonen, kostspielige Langzeitschäden zu verhindern und eine perfekte Platzqualität für die nächste Golfsaison zu gewährleisten.

Je nach Wetterlage wird der Winterspielbetrieb im GCDN stufenweise eingeführt. Tagesaktuell finden Sie auf unserer Homepage (www.golf-bondorf.de) die aktuelle Bespielbarkeit der Golfanlage. Grundsätzliche wird die Golfanlage im Winterspielbetrieb frühestens ab 9:00 Uhr geöffnet.

Bitte tragen auch Sie aktiv dazu bei, den Platz in der Winterzeit zu schonen um im nächsten Jahr einen gepflegten Golfplatz vorzufinden.

ALLGEMEINE REGELUNGEN IM WINTERSPIELBETRIEB:

  • Bei Nachtfrost, anhaltendem Frost, Reif oder Schnee bleibt der gesamte Golfplatz, incl. Übungsanlage gesperrt. Das Betreten der Grasflächen ist nicht gestattet.
  • Es sind ausschließlich die gesteckten Abschläge (Winterabschläge) zu bespielen.
  • Grüns, auf denen keine Fahne gesteckt ist, sind nicht anzuspielen.
  • Die Rasenabschläge der Driving Range (Vorder- & Rückseite sind gesperrt). Abschläge sind nur von den Matten erlaubt. Vom Pitching-Areal dürfen keine Bälle auf die Driving Range geschlagen werden!
  • Gesperrte Abschläge und Flächen werden durch Absperrungen gekennzeichnet.
  • Informationspunkt zur Bespielbarkeit der Anlage ist ausschließlich die Infotafel an der Clubhausterrasse sowie der aktuelle Platzstatus auf der Homepage.
  • Reduzieren Sie Ihre Golftasche auf ein Minimum und tragen Sie diese. So stärken Sie Ihre Fitness und können schneller nassen und weichen Bodenflächen ausweichen.
  • Soweit das mitgeführte Golfbag auf ein Minimum an Schlägern (bspw. Halbsatz) und unnötiger Trageballast entfernt ist, darf ein Zieh- oder Elektro-Trolley mit breiter Bereifung genutzt werden.
  • Nach wie vor gilt, Divot´s zurücklegen und Pitchmarken ausbessern!

ZEITLICH GELTENDE REGELUNGEN

Ab Dienstag, 1. November sowie bei Raureif und Frost ist die Anlage frühestens ab 9:00 Uhr geöffnet.
Ab Dienstag, 1. November können keine EDS-Runden mehr gespielt werden.
Ab Dienstag, 1. November ist das „Besserlegen im gesamten Gelände“ erlaubt.


Ab Montag, 7. November sind die Rasenabschläge der Driving Range gesperrt.
Ab Montag, 7. November sind auf dem Platz ausschließlich die gesteckten Winterabschläge zu bespielen.


Ab Montag, 28. November 2016 werden keine Startzeiten mehr vergeben.
Ab Montag, 28. November sind alle drei Runden als 9-Loch Runden zu spielen, es entfällt das Durchspielrecht nach neun gespielten Bahnen! Für unsere 9-Loch-Mitglieder wird in bewährter Weise eine 9-Loch-Runde ausgewiesen.
Ab Montag, 28. November ist die Nutzung von Golf-Carts eingestellt! Je nach Wetterlage kann es vorab zu temporären Verboten kommen.

Die eingesetzten Marshalls sind beauftragt, auf die Einhaltung der Winterregelung zu achten und sind berechtigt, diese bei Verstößen einzufordern. Bitte helfen Sie mit, dass dies nicht nötwendig wird.

Der GC Domäne Niederreutin wünscht seinen Mitgliedern und Gästen auch in der kälteren Jahreszeit schöne Golfrunden und bedankt sich für die Einhaltung der Winterregelungen.


Handout Winterregelung im GCDN pdfDownload.

Bitte beachten Sie auch die pdfWinterinformationen des Deutschen Golf Verbands.