Spielbetrieb in der Nebensaison

Um Ihnen ein wichtiges Grundverständnis über die notwendigen Verhaltensrichtlinien und wichtigen Regelungen im Winterspielbetrieb zu geben, haben wir Ihnen das wichtigste folgend zusammengefasst.
In der kalten Jahreszeit verändern sich die, auf die Rasenpflanze wirkenden, Einflussfaktoren. Neben der steigenden Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Bodenverdichtungen durch Nässe, sind Frost und Schnee die bekanntesten und wichtigsten Einflussfaktoren, die berücksichtigt werden müssen.

FROST
Bei der extrazellulären Eisbildung, z. B. bei Raureif, entstehen die Schäden erst durch mechanische Belastung der Pflanzen. Die Anpassung der Gräser kann durch ausgewählte Pflegemaßnahmen, wie Erhöhung der Schnitthöhe und gezielte Kaliversorgung, unterstützt werden. Eine strikte Sperrung der Flächen bei Frost ist daher für den Erhalt der Pflanzen unumgänglich.

SCHNEE
Mit Schnee bedeckte Rasenflächen sollten generell nicht betreten werden, da der Schnee durch die Last zusammengepresst wird und Schäden, wie Bodenverdichtungen und Krankheiten, entstehen können. Ausschlaggebend sind hierbei Schneehöhe und Schneekonsistenz. Bei einer geringen Schneeauflage (weniger als ca. 10 cm Höhe) wird die Druckbelastung unmittelbar auf die Gräser bzw. den Boden weitergegeben. Eine verdichtete Schneedecke behindert den Gasaustausch von Boden bzw. Pflanze mit der Atmosphäre, die Gräser können ersticken.

SPERRMAßNAHMEN
Beachten Sie stets: die Sperrmaßnahmen dienen dem Zweck, die Rasenpflanzen der gesamten Golfanlage bestmöglich zu schonen, kostspielige Langzeitschäden zu verhindern und eine perfekte Platzqualität für die nächste Golfsaison zu gewährleisten.

Je nach Wetterlage wird der Winterspielbetrieb im GCDN stufenweise eingeführt. Tagesaktuell finden Sie auf unserer Homepage (www.golf-bondorf.de) die aktuelle Bespielbarkeit der Golfanlage.
Bitte tragen auch Sie aktiv dazu bei, den Platz in der Winterzeit zu schonen um im nächsten Jahr einen gepflegten Golfplatz vorzufinden.


WAS MUSS STETS BEACHTET WERDEN?

  • Es sind ausschließlich erlaubt, die gesteckten Abschläge (Winterabschläge) zu bespielen.
  • Zur Schonung des Pitch-Areals sind in diesem ausschließlich die mobilen Kunstgrasmatten bei jedem Schlag zubenutzten. Diese finden Sie am Eingang des Areals, welche nach der Nutzung dort wiederabzulegen sind.
  • Grüns, auf denen keine Fahne gesteckt ist, sind nicht anzuspielen.
  • Die Rasenabschläge der Driving Range (Vorder- & Rückseite sind gesperrt). Abschläge sind nur von den Matten erlaubt.
  • Vom Pitching-Areal dürfen keine Bälle auf die Driving Range geschlagen werden.
  • Gesperrte Abschläge und Flächen werden durch Absperrungen gekennzeichnet und sind nicht zu betreten.
  • Informationspunkt zur Bespielbarkeit der Anlage ist ausschließlich die Infotafel an der Clubhausterrasse sowie der aktuelle Platzstatus auf der Homepage.
  • Der Inhalt der Golftasche (Schläger, Equipment, etc.) ist auf das notwendigste zu minimieren.
  • Soweit das mitgeführte Golfbag auf ein Minimum an Golfschlägern (bspw. Halbsatz) reduziert und unnötiger Trageballast entfernt ist, darf ein Zieh- oder Elektro-Trolley mit breiter Bereifung genutzt werden.
  • Nach wie vor gilt, Divot´s stets zurücklegen und Pitchmarken ausbessern.

WANN WIRD DER GOLFPLATZ GESPERRT?

  • Bei Nachtfrost, anhaltendem Frost, Reif oder Schnee bleibt der gesamte Golfplatz, incl. Übungsanlage gesperrt. Das Betreten der Grasflächen ist nicht gestattet.
  • Bei Bodenfrost über den gesamten Tag hinweg.
  • Bei langanhaltender Nässe.
  • Bei angesagtem Bodenfrost und Raureif, wird die Anlage am Abend vorsorglich gesperrt.

WIE UND WANN WIRD DER WINTERSPIELBETRIEB EINGEFÜHRT?
 
JE NACH WETTERLAGE...
...ist die Nutzung von Golf-Carts eingestellt! Es kann witterungsbedingt vorab zu temporären Verboten kommen.
...muss ein Zieh-& Elektrotrolley-Verbot ausgesprochen werden.
...sind auf dem Platz ausschließlich die gesteckten Winterabschläge zu bespielen.
 
AB DONNERSTAG, 01 . NOVEMBER ...
...können keine EDS-Runden mehr gespielt werden.
...ist das „Besserlegen im gesamten Gelände“ erlaubt.
 
AB MONTAG, 04. NOVEMBER...
...sind die Rasenabschläge der Driving Range gesperrt.
...werden keine Startzeiten mehr vergeben
...sind alle drei Runden als 9-Loch Runden zu spielen, es entfällt das Durchspielrecht nach Neun gespielten Bahnen!

pdfAlle Informationen zum ausrucken.

Die eingesetzten Marshalls sind beauftragt, auf die Einhaltung der Winterregelung zu achten und sind berechtigt, diese bei Verstößen einzufordern. Bitte helfen Sie mit, dass dies nicht notwendig wird.

Der GC Domäne Niederreutin wünscht seinen Mitgliedern und Gästen auch in der kälteren Jahreszeit schöne Golfrunden und bedankt sich für die Einhaltung der Winterregelungen.

Ihr GCDN-Team