Aktuelle Hygiene- & Infektionsschutzbestimmungen

Stand 23.02.2022

Liebe Mitglieder und Gäste des Golfclub Domäne Niederreutin,

aktuell gilt in Baden-Württemberg die „Warnstufe“. Dies hat zur Folge, dass für den Spielbetrieb im Freien auf unserer Golfanlage die 3G Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt. Zudem gilt für den FitnessClub die 3G Regel und für die Innengastronomie die 2G Regel.

Da wir zur Einhaltung der Corona Verordnung verpflichtet sind, müssen wir ab sofort die entsprechenden Regelungen kontrollieren. Dies bedeutet, dass das Golfspielen, Üben oder Trainieren auf der gesamten Golfanlage nur geimpft oder genesen mit Nachweis erlaubt ist.

Damit Sie als immunisierte Person, also geimpft oder genesen, nicht bei jedem Besuch auf der Golfanlage oder dem FitnessClub einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen, können Sie mittels PC Caddie unter „Meine Einstellungen“ Ihren COVID-19 Status angeben und zustimmen, dass Ihr Impfstatus an die Golfanlage übermittelt wird.

Bei Ihrem nächsten Besuch in Niederreutin, muss der von Ihnen bei PC Caddie angegebene COVID-19 Status mittels Zertifikat im Sekretariat von einem unserer Mitarbeiter geprüft und im System gespeichert werden. Wenn dies erfolgt ist, können Sie die Golfanlage oder den FitnessClub ohne weitere Nachweise bis zum Ablauf Ihres Zertifikates nutzen.

Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiter auf Wunsch bei der Eingabe Ihres COVID-19 Status in PC Caddie persönlich oder telefonisch.

Sollten Sie nicht immunisiert sein, können Sie derzeit unsere Anlage mit einem aktuellen negativen Testergebnis nutzen.

Wenn Sie die Golfanlage ohne einen 3G Nachweis nutzen, hat dies einen sofortigen Platzverweis zur Folge. Da wir verpflichtet sind, die Coronaregelungen einzuhalten, behalten wir uns entsprechende Kontrollen vor und bitten Sie um Ihre Mithilfe und Kooperation. Ansonsten drohen uns empfindliche Geldbußen oder im schlimmsten Fall die Schließung der Golfanlage.

Für das Restaurant Hofgut und für Veranstaltungen gelten die entsprechenden Regelungen. Im Freien 3G, in geschlossenen Räumen 2G. Da wir persönliche Gesundheitsdaten aus Datenschutzgründen nicht mit der Gastronomie austauschen dürfen, müssen Sie den 2G/3G Nachweis bei jedem Besuch im Restaurant Hofgut erneut vorlegen.

Zudem gelten weiterhin gemäß der aktuellen Corona-Verordnung und der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg auf unserer Golfanlage die folgenden Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen. Bitte befolgen Sie die Bestimmungen uneingeschränkt, um sich und andere bestmöglich zu schützen.

1. Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen

1. Vom Zutritt zur Golfanlage inklusive aller Einrichtungen und an der Teilnahme am Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb sowie an Turnieren und Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen
• die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen;
• die typische Symptome einer Corona Infektion aufweisen, wie u.a. Atemnot, Fieber, neu auftretender Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust;
• die der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nicht nachkommen.
2. Halten Sie die Distanzregeln und Kontaktbeschränkungen sowie die allgemein gültigen Hygieneregeln ein:
• Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzmaßnahmen vorhanden sind, muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen eingehalten werden.
• Kein Körperkontakt (Umarmen, Händeschütteln, Abklatschen etc.).
• Waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände so oft und so gründlich wie möglich.
• Achten Sie auf Atemhygiene beim Husten oder Niesen.
3. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebes besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Im Freien besteht diese Pflicht nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind
• Personen mit ärztlicher Bescheinigung zur Befreiung der Maskenpflicht (Nachweis erforderlich);
• Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
4. Bezahlen Sie wo immer möglich kontaktlos mit EC- oder Kreditkarte.
5. Beachten Sie die Aushänge, Beschilderungen und Markierungen.
6. Nutzen Sie nur Ihre eigene Golfausrüstung (Schläger, Bälle, Trolley etc.). Wenn Golfausrüstung, Trolley, Carts u.ä. ausgeliehen werden, erfolgt nach der Nutzung
eine Desinfektion durch uns.
7. Die Schlägerwaschplätze sind geöffnet. Verwenden Sie möglichst selbst mitgebrachte Reinigungsutensilien. Die Druckluftdüsen und elektrischen Schuhbürsten sind angestellt. Reinigen oder desinfizieren Sie sich nach Gerbrauch von diesen die Hände.

2. Datenerhebung
Wir sind verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erheben und zu speichern, wenn Sie am Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb sowie an Turnieren teilnehmen. Die Kontaktdaten umfassen Ihren Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum Ihrer Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die von Ihnen zu machenden Angaben müssen zutreffend sein. Zum Zweck der Datenerhebung ist es notwendig für jede Golfrunde eine separate Startzeit zu buchen.

Wir sind verpflichtet, Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern, vom Besuch oder der Nutzung der Golfanlage und der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen.

3. Regeln zur Startzeitenvergabe Golfplätze
1. Um unserer Verpflichtung zur Datenerhebung nachzukommen, müssen auf allen Golfplätzen vorab Startzeiten gebucht werden.
2. Startzeiten sind von 7.00 bis 20:00 Uhr in 4er Fligths und 10 Min. Startintervall buchbar.
3. Startzeiten für die  18- & 9-Loch Runde sind für Mitglieder ab vier Tage im Voraus ab 20.00 Uhr, für Gäste ab drei Tage im Voraus ab 20.00 Uhr buchbar.
4. Startzeiten für den Kurzplatz sind für Mitglieder und Gäste ab vier Tage ab 20.00 Uhr im Voraus buchbar.

4. Golfschule
1. Golfkurse, Mannschafts- und Jugendtrainings finden statt.
2. Trainings- und Fittingtermine sind erlaubt. Bitte buchen Sie wie gewohnt direkt einen Termin bei Ihrem Golflehrer.

5. Nutzung von Golfcarts
1. Abholung nur während der Öffnungszeiten des Sekretariats.
2. Bei der Nutzung eines Golfcarts von 2 Personen, muss eine medizinische Maske getragen werden.

6. Toiletten, Umkleiden und Duschen
1. Die Toiletten sind geöffnet und dürfen uneingeschränkt genutzt werden.
2. Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Die Nutzung ist nur mit 3G erlaubt.

7. Turniere und registrierte Privatrunden (RPR)
1. Turniere werden gemäß den geltenden Bestimmungen durchgeführt. Bitte beachten Sie die jeweilige Turnierausschreibung.
2. Handicap-relevante registrierte Privatrunden (RPR) sind möglich. Bitte beachten Sie die entsprechende Ausschreibung.

8. Verhalten bei Gewitter
Bei Blitzgefahr ist das Spiel rechtzeitig und eigenverantwortlich zu unterbrechen und der Platz zu verlassen. Lassen Sie Ihre Golfbags, Trolleys und Schläger zurück. Suchen Sie Schutz in einem befestigten Gebäude (Driving Range, Clubhaus) oder Ihrem eigenen Auto. Die Wetterschutzhütten sind nur im Notfall aufzusuchen.

Innerhalb der Wetterschutzhütten ist der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen einzuhalten oder es muss eine medizinische Maske getragen werden. Informieren Sie sich vor dem Spiel über das richtige Verhalten bei Gewitter sowie über unser Notfall- und Rettungskonzept.

9. Proshop
Der Proshop ist geöffnet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen.

10. Gastronomie – Restaurant Hofgut
Das Restaurant ist geöffnet. Bitte beachten sie die entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen.

11. FitnessClub
1. Der FitnessClub ist geöffnet. Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Schnell- oder PCR-Testnachweises gestattet. Bitte legen Sie den Testnachweis vor dem Training im Sekretariat vor.
2. Melden Sie sich zu Beginn des Trainings per Luca App an oder tragen Sie Ihre Kontaktdaten in die ausgelegte Liste ein. Die Kontaktdaten umfassen Ihren Vor- und Nachnamen, Anschrift, Datum und Zeitraum Ihrer Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die von Ihnen zu machenden Angaben müssen zutreffend sein. Wir sind verpflichtet, Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern, vom Besuch oder der Nutzung des FitnessClub auszuschließen.

12. Wohnmobilstellplätze
Die Wohnmobilplätze sind geöffnet mit 3G. Ausgenommen sind dienstliche und geschäftliche Reisen sowie Härtefälle.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin viele schöne Golftage gemeinsam mit Ihnen.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Golfclub Domäne Niederreutin

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pdfBundesministerium für Gesundheit - Information Hygiene