Wildschutzzaun

Die Wildschutzzäune gegen Wildschweine werden derzeit wieder auf unserer Golfanlage aufgestellt und angeschlossen. Die Wildschutzzäune verhindern, dass im Herbst und Winter Wildschweine auf unsere Golfanlage kommen und großflächige Beschädigungen der Grasnarbe verursachen.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Sonderplatzregel zu den Wildschweinzäunen.

Die Wildschutzzäune stehen unter Strom, berühren Sie diese nicht. Wenn Sie ein offenstehendes Tor bemerken, schließen Sie das Tor umgehend, damit keine Wildschweine eindringen können. Helfen Sie uns, teure Schäden zu vermeiden.

Platzregel zu Wildschweinzäunen – Unbewegliches Hemmnis
Regel 16.1 Ungewöhnliche Platzverhältnisse

a) Behinderung
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf liegt, oder wenn die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das unbewegliche Hemmnis betroffen sind.

b) Erleichterung
Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung – nicht näher zum Loch als dieser Punkt – fallen lassen. Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach dieser Regel aufgenommen wurde.

Diese Erleichterung kann nur dann angewandt werden, wenn der Wildschweinzaun innerhalb des Platzes steht.

Strafe für den Verstoß gegen diese Platzregel
Grundstrafe (Zählspiel = 2 Strafschläge; Lochspiel = Lochverlust)

Hier konnen Sie die Platzregel zu den Wildschweinzäunen herunterladen.